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Allgemeine Geschäftsbedingungen PinguinDruck GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2007

Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftragnehmers:

PinguinDruck GmbH
pinguindruck.de
Marienburger Straße 16
10405 Berlin

Geschäftsführer: Alexander Mende

§ 1 Anwendbares Recht

Bei allen Aufträgen des Auftragnehmers für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit der Auftragnehmer diese nicht schriftlich anerkennt oder sie den Auftragnehmer gegenüber seinen eigenen Auftragsbedingungen begünstigen. Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das BGB anzuwenden. Im übrigen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

§ 2 Angebot und Auftrag

Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von einer Woche nach Zugang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote des Auftragnehmers sollen in Textform bestätigt werden. Im Zweifelsfall ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder der Auftrag in Textform maßgebend. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zwei Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne daß er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, erhält der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es ungenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§ 3 Lieferung und Versand

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 4 Ausführung der Leistungen

Der Auftragnehmer wird die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen. Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen bei dieser Prüfung nicht erkennbar und werden erst beim Druckvorgang deutlich, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber insoweit keine Gewährleistungsansprüche zu. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, sofern er rechtzeitig Bedenken in Textform gegen die ihm vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Seine Haftung wird dadurch beschränkt oder ausgeschlossen, daß die von ihm vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen von dem Auftraggeber oder Dritten geprüft oder genehmigt sind. Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, sind und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt diese Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers nach Auftragserledigung zurück. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten. Daten werden bis zu 14 Tage nach Rechnungsstellung archiviert.

§ 5 Fristen und Termine

Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

§ 6 Abnahme

Die Abnahme der vertraglichen Werkleistungen des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich durch rügelose Entgegennahme der Leistungen des Auftragnehmers. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen Mängelrügen in Textform, gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistungen nochmals ausdrücklich in Textform hinweisen.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung des selben Mangels innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Mängel, die bei Abnahme der Leistungen vorhanden sind oder die bei der Abnahme nicht erkannt werden, sind innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung des Auftraggebers zu beseitigen.

§ 8 Vergütung und Zahlung

Auftragnehmer ist die PinguinDruck GmbH. Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt über diese. Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich gegen 50% Anzahlung und 50% Bezahlung bei Abholung. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in Textform zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf den Rechnungen des Auftragnehmers wiedergegebenen Zahlungsbedingungen. Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 %. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 10 Euro zu berechnen.

§ 9 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§ 10 Sicherheitseinbehalt

Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.

§ 11 Urheberrechte

Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.

§ 12 Haftung

Der Anspruch des Auftraggebers wegen eines Mangels der Leistung des Auftragnehmers wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind auch sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Bei der Möglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht. Diese Haftungsregelung gilt auch für Organe und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmers.

§ 13 Fernabsatzgeschäfte

Liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 b BGB vor, hat der Auftraggeber ein Widerrufsrecht, sofern nicht der Widerruf gemäß § 312 d BGB ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

PinguinDruck GmbH, Marienburger Straße 16, 10405 Berlin, Geschäftsführer: Alexander Mende

§ 14 Schlußbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Der Auftragnehmer weist nochmals ausdrücklich auf die Gewährleistungsregelung in § 7 der AGB hin.

Berlin, im Januar 2007

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